CareLit Fachartikel
Das InfonmaHonsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 103 bis 107
Dokument
124266
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der GBA muss auf Antrag die Zusammensetzung der Unterausschüsse, Gutachter, Gutachten und Stellungnahmen, Aufträge und Konkretisierungen bekannt geben und Einsicht in die Protokolle gewähren. Die Voten einzelner Mitglieder der Unterausschüsse bleiben als personenbezogene Daten vertraulich.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BERATUNG
GUTACHTEN
INFORMATION
THERAPIE
TÄTIGKEIT
Unterausschüsse
Antrag
Zusammensetzung
Gutachter
Stellungnahmen
Aufträge
Konkretisierungen
Bekannt
Geben
Einsicht