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Das InfonmaHonsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 103 bis 107

Dokument
124266
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
103 bis 107
Erschienen: 2011-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der GBA muss auf Antrag die Zusammensetzung der Unterausschüsse, Gutachter, Gutachten und Stellungnahmen, Aufträge und Konkretisierungen bekannt geben und Einsicht in die Protokolle gewähren. Die Voten einzelner Mitglieder der Unterausschüsse bleiben als personenbezogene Daten vertraulich.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BERATUNG GUTACHTEN INFORMATION THERAPIE TÄTIGKEIT PATIENTEN ASTHMA RICHTLINIE RHINITIS ZULASSUNG INHALATION ALTERSGRUPPEN PERSONEN GESUNDHEITSWESEN VERTRAULICHKEIT