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Abgrenzung Arzneimittel/Biozid (Händedesinfektionsmittel) UWG §§ 3 I, 8 I; AMG §21
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 108 bis 109
Dokument
124267
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 3 Abs. 1 UWG unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wem sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewer-bern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Unlauter im Sinne des § 3 UWG handelt gern, § 4 Nr. 11 UWG insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse von Marktteilnehmern das Marktverhaften zu regeln.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
DESINFEKTIONSMITTEL
BEWERBUNG
BEDARFSPLANUNG
ERLASS
HÄNDEDESINFEKTION
Pharma Recht
Frankfurt