CareLit Fachartikel
Harmonisierte Anforderungen
Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 3 · S. 413
Dokument
124280
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einer EU-Richtlinie müssen traditionelle pflanzliche Arzneimitte! Nch einem einheitlichen Verfahren registriert werden. Phytopnarmaka ohne Registrierung dürfen vom 1. Mai an nicht mehr verkauft werden.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
EUROPA
GROSSBRITANNIEN
HEILPRAKTIKER
NATURHEILMITTEL
PHYTOTHERAPIE
Eu-Richtlinie
Müssen
Traditionelle
Pflanzliche
Arzneimitte
Einem
Einheitlichen
Verfahren
Registriert
Phytopnarmaka