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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Goerke, T.; · nahDran, Wuppertal · 2011 · Heft 3 · S. 16 bis 17

Dokument
124288
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
nahDran, Wuppertal
Autor:innen
Goerke, T.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

2002 befasste sich die rot-grüne Bundesregierung mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Schon damals wurde geregelt, dass Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf gleiche Behandlung („Equal Treatment) und Bezahlung („Equal Pay) wie das Stammpersonal haben. Allerdings eröffnete der Gesetzgeber nichttarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien die Möglichkeit, von diesen Grundsätzen abzuweichen. Mit Folgen, wie Arbeitsrechts-Experte Thomas Goerke zu berichten weiß.

Schlagworte

UNTERNEHMEN ARBEITGEBER GESUNDHEIT RECHT RICHTLINIE TÄTIGKEIT BUNDESREGIERUNG GEWERKSCHAFTEN HÖHE NAMEN PRAXIS ARBEIT nahDran Wuppertal