Grundsätzlich kein Anspruch der Apotheker auf Vergütung der Versorgung von Ersatzkassenversicherten mit gem. §73 Abs. 3 AMG importierten Arzneimitteln
Wesser, S.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 2 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der klagende Apotheker hatte eine Versicherte der Beklagten im Jahr 2005 mit dem vertragsärztlich verordneten, zum damaligen Zeitpunkt aber weder in Deutschland noch EU-weit zugelassenen Medikament Thalidomid versorgt, das er im Wege eines nach §73 Abs. 3 AMG zulässigen Einzelimports nach Deutschland verbracht hatte. Das Arzneimittel diente der Behandlung des bei der Versicherten festgestellten multiplen Myeloms, einer besonders aggressiven Form von Knochen-markkrebs, die zum damaligen Zeitpunkt als nicht heilbar galt. Seit 2003 bzw. 2006 war Thalidomid u.a. in Australien und den USA zur Behandlung des multiplen…