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Grundsätzlich kein Anspruch der Apotheker auf Vergütung der Versorgung von Ersatzkassenversicherten mit gem. §73 Abs. 3 AMG importierten Arzneimitteln

Wesser, S.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 2 · S. 28 bis 30

Dokument
124324
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Wesser, S.;
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Der klagende Apotheker hatte eine Versicherte der Beklagten im Jahr 2005 mit dem vertragsärztlich verordneten, zum damaligen Zeitpunkt aber weder in Deutschland noch EU-weit zugelassenen Medikament Thalidomid versorgt, das er im Wege eines nach §73 Abs. 3 AMG zulässigen Einzelimports nach Deutschland verbracht hatte. Das Arzneimittel diente der Behandlung des bei der Versicherten festgestellten multiplen Myeloms, einer besonders aggressiven Form von Knochen-markkrebs, die zum damaligen Zeitpunkt als nicht heilbar galt. Seit 2003 bzw. 2006 war Thalidomid u.a. in Australien und den USA zur Behandlung des multiplen…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL APOTHEKER ERSATZKASSE APOTHEKE VERGÜTUNG URTEIL DEUTSCHLAND THALIDOMID AUSTRALIEN ZULASSUNG HÖHE APOTHEKEN RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT VERTRÄGE PATIENTEN