Arzthaftung als Staatshaftung?
Plagemann, H.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 2 · S. 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen ärztlicher Fehlbehandlung nach einem Badeunfall auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schaden in Anspruch. Er war im Jahre 1995 als Zivildienstlcistender tätig und erlitt in der Nacht nach einem Klassentreffen einen Badeunfall, bei dem er sich eine Fraktur der Halswirbelsäule zuzog. Er wurde notärztlich versorgt und anschließend in eine Klinik eingeliefert. Danach wurde er in ein Unfallkrankenhaus verlegt und dort operiert-Er ist dauernd querschnittsgelähmt und macht dafür die erst-bchandelnden Arzte der Klinik verantwortlich, weil diese im Rahmen der Eingangsdiagnosti…