Bestechlichkeit des Vertragsarztes wegen Verordnung von Arzneiund Hilfsmitteln
Ziegler, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 2 · S. 38 bis bis; 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Gesellschaft, welche den Handel und die Vermietung medizintechnischer Geräte, insbesondere von TENS-Geräten zum Gegenstand hatte, bediente sich für den Vertrieb ihrer Produkte verschiedener Handelsvertreter. Außerhalb der eigent-lichen vertraglichen Vereinbarung gab die Gesellschaft den Handelsvertretern ein Geschäftsmodell vor, wonach dem niedergelassenen Arzt, welcher ein medizinisches Gerät gemietet oder geleast hatte, das hierfür zu zahlende Entgelt teilweise oder ganz erstattet wurde, wenn er im Gegenzug Verordnungen für den Bezug von TENS-Geräten ausstellte und diese Verordnungen der Gesellschaft zuko…