CareLit Fachartikel
Das Behindertenrechtsübereinkommen und das Recht auf Arbeit für behinderte Menschen in Deutschland
Düwell, F. J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 3 · S. 49 bis 52
Dokument
124338
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da Art. 2 des Übereinkommens den Begriff der »Diskriminierung auf Grund einer Behinderung« auch auf die Verweiger-ung »angemessener Vorkehrungen« ausweitet, wird von den Vertragsstaaten mehr als nur Gleichberechtigung geschuldet. Es besteht eine Pflicht, die Maßnahmen in der Gesetzgebung zu ergreifen, die zur tatsächlichen Gleichstellung erforderlich sind. Das sind Vorkehrungen, die benötigt werden, um behinderten Menschen gleichberechtigt das Menschenrecht auf Arbeit zu gewährleisten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHT
ARBEITNEHMER
ZIEL
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
GESETZ
ARBEIT
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
ES
ARBEITSPLATZ
REHABILITATION
GESETZGEBUNG
BESCHLEUNIGUNG
ZEIT
DRUCK