CareLit Fachartikel

Das Behindertenrechtsübereinkommen und das Recht auf Arbeit für behinderte Menschen in Deutschland

Düwell, F. J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 3 · S. 49 bis 52

Dokument
124338
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Düwell, F. J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
49 bis 52
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Da Art. 2 des Übereinkommens den Begriff der »Diskriminierung auf Grund einer Behinderung« auch auf die Verweiger-ung »angemessener Vorkehrungen« ausweitet, wird von den Vertragsstaaten mehr als nur Gleichberechtigung geschuldet. Es besteht eine Pflicht, die Maßnahmen in der Gesetzgebung zu ergreifen, die zur tatsächlichen Gleichstellung erforderlich sind. Das sind Vorkehrungen, die benötigt werden, um behinderten Menschen gleichberechtigt das Menschenrecht auf Arbeit zu gewährleisten.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT ARBEITNEHMER ZIEL ARBEITSUNFÄHIGKEIT GESETZ ARBEIT MENSCHEN DEUTSCHLAND ES ARBEITSPLATZ REHABILITATION GESETZGEBUNG BESCHLEUNIGUNG ZEIT DRUCK