Ärzteplanung mit hoher Präzision
Schliemann, B.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 3 · S. 32 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber für den stationären Bereich die Länder und für den ambulanten Bereich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt. KVen und Krankenkassen legen in Landesausschüssen fest, wie viele Ärzte sich in einem Planungsbereich niederlassen dürfen, damit sie den Bedarf der Bevölkerung an medizinischen Leistungen decken — so der Idealfall. Doch die Bedarfsplanung nach gegenwärtig gültigem Muster genügt den Anforderungen nicht. Die Schwächen des Verfahrens zeigen sich vorrangig in einer Fehlverteilung…