CareLit Fachartikel
Patient darf seine Daten abfragen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 3 · S. 38 bis 39
Dokument
124361
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesetzlich Krankenversicherte haben ein Recht auf umfassende Auskunft über in Anspruch genommene und abgerechnete medizinische Leistungen. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen sind verpflichtet, ihnen die über sie gespeicherten Soziaidaten herauszugeben. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Schlagworte
KRANKENKASSE
RECHT
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
VEREINIGUNG
ZIEL
RECHTSPRECHUNG
ES
GESUNDHEIT
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen