CareLit Fachartikel

Quo vadis Mindestmenge?

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2011 · Heft 4 · S. 188 bis 193

Dokument
124427
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 28
Seiten
188 bis 193
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Übung macht den Meister. Dieser Grundsatz gilt auch für die Erbringung ärztlicher Leistungen. Regelungen über Mindest-fallzahlen finden sich in den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern, in einzelnen Verträgen über die vertrags-ärztliche Versorgung sowie in der Mindest-mengenvereinbarung und in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu § 116 b SGB V. Eine neue Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg beschäftigt sich grund-legend mit den rechtischen Anforderungen an eine Mindestmenge im Bereich der Versorgung von Frühund Neugeborenen. Das Gericht hat am 26. Januar 2011 i…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GERICHT RECHT NORM VORSCHRIFTEN WIRKUNG RICHTLINIE KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSPLANUNG BEVÖLKERUNG NIERENTRANSPLANTATION PANKREAS GEBURTSGEWICHT ES GESUNDHEITSWESEN SCHWELLENWERTE