Quo vadis Mindestmenge?
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2011 · Heft 4 · S. 188 bis 193
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Übung macht den Meister. Dieser Grundsatz gilt auch für die Erbringung ärztlicher Leistungen. Regelungen über Mindest-fallzahlen finden sich in den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern, in einzelnen Verträgen über die vertrags-ärztliche Versorgung sowie in der Mindest-mengenvereinbarung und in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu § 116 b SGB V. Eine neue Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg beschäftigt sich grund-legend mit den rechtischen Anforderungen an eine Mindestmenge im Bereich der Versorgung von Frühund Neugeborenen. Das Gericht hat am 26. Januar 2011 i…