CareLit Fachartikel
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht
Mantz, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2011 · Heft 4 · S. 10 bis 14
Dokument
124488
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer ist Betreiber? Die Beantwortung dieser Frage ist für komplexe Unternehmen und deren verantwortliche Angestellten und Mitarbeiter von großer Bedeutung. Der Betreiberbegriff ist ein entscheidendes Kriterium für die zivil-, ordnungsund strafrechtliche Haftung bei pflichtwidrigem Verhalten.
Schlagworte
DELEGATION
ARBEITGEBER
ARBEITSSCHUTZ
UNTERNEHMEN
GESCHÄFTSFÜHRER
LEITUNG
STRAFE
VERHALTEN
FÜHRUNG
NAMEN
PERSONEN
ELEMENTE
PRAXIS
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
RISIKO