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Nichtwissen schützt vor Strafe nicht

Mantz, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2011 · Heft 4 · S. 10 bis 14

Dokument
124488
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Mantz, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 2
Seiten
10 bis 14
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Wer ist Betreiber? Die Beantwortung dieser Frage ist für komplexe Unternehmen und deren verantwortliche Angestellten und Mitarbeiter von großer Bedeutung. Der Betreiberbegriff ist ein entscheidendes Kriterium für die zivil-, ordnungsund strafrechtliche Haftung bei pflichtwidrigem Verhalten.

Schlagworte

DELEGATION ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZ UNTERNEHMEN GESCHÄFTSFÜHRER LEITUNG STRAFE VERHALTEN FÜHRUNG NAMEN PERSONEN ELEMENTE PRAXIS SICHERHEIT GESUNDHEIT RISIKO