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Anmerkungen zu §35a SGB VIII

Riehle, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 207 bis 210

Dokument
124500
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Riehle, E.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
207 bis 210
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Das setzt voraus, dass ihre Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, bedingt durch eine Störung ihrer seelischen Gesundheit, beeinträchtigt ist. Kontrovers ist bei TeiL-leistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht.

Schlagworte

BEHINDERUNG URTEIL GESUNDHEIT LEGASTHENIE LEBEN ENTSCHEIDUNG DYSKALKULIE WAHRSCHEINLICHKEIT KLASSIFIKATION WAHRNEHMUNG LERNSTÖRUNGEN KRANKHEIT LEISTUNG DOKUMENTATION TERMINOLOGIE BERLIN