CareLit Fachartikel
Anmerkungen zu §35a SGB VIII
Riehle, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 207 bis 210
Dokument
124500
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Das setzt voraus, dass ihre Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, bedingt durch eine Störung ihrer seelischen Gesundheit, beeinträchtigt ist. Kontrovers ist bei TeiL-leistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht.
Schlagworte
BEHINDERUNG
URTEIL
GESUNDHEIT
LEGASTHENIE
LEBEN
ENTSCHEIDUNG
DYSKALKULIE
WAHRSCHEINLICHKEIT
KLASSIFIKATION
WAHRNEHMUNG
LERNSTÖRUNGEN
KRANKHEIT
LEISTUNG
DOKUMENTATION
TERMINOLOGIE
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