CareLit Fachartikel
Barbeträge zur persönlichen Verfügung für geistig behinderten Bewohner eines Heims; Betreuerpflicht zur Organisation der Hilfeleistung; Verpflichtung des Heimträgers zur unentgelt…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 211 bis 214
Dokument
124501
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, einer Heimträgerin, die den geistig behinderten Klägern durch den Träger der Sozialhilfe bewilligten monatlichen Barbeträge zur persönlichen Verfügung (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) entgegenzunehmen, zu verwalten und die Rücküberweisung an den Sozialhilfeträger zu unterlassen.
Schlagworte
HILFE
BETREUUNG
SOZIALHILFE
BEDARFSPLANUNG
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
Barbeträge
Persönlichen
Verfügung
Geistig
Behinderten
Verpflichtung
Parteien
Streiten
Beklagten
Heimträgerin