CareLit Fachartikel

Bindung des Sozialhilfeträgers an schulrechtliche Einstufung; Hilfe zur angemessenen Schulbildung; sonderpädagogischer Förderbedarf; Übernahme von Schulgeld für private Förderschu…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 221 bis 224

Dokument
124504
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
221 bis 224
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Wunsch eines behinderten Kindes bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, eine schulgeldpflichtige Privatschule mit anthroposophischer Ausrichtung zu besuchen,begründet bei Zuweisung der Schulverwaltungsbehörde an die Staatliche Förderschule und gleicher Geeignetheit der Schulen grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dem steht der Grundsatz des Nachrangs von Sozialleistungen gemäß § 2 SGB XII entgegen.

Schlagworte

URTEIL BEHINDERUNG HILFE ENTWICKLUNG EINRICHTUNG LANDKREIS SCHULEN RECHTSPRECHUNG HÖHE RUBINSTEIN-TAYBI-SYNDROM FAMILIE BERATUNG ELTERN ES SCHREIBEN NAMEN