CareLit Fachartikel
Bindung des Sozialhilfeträgers an schulrechtliche Einstufung; Hilfe zur angemessenen Schulbildung; sonderpädagogischer Förderbedarf; Übernahme von Schulgeld für private Förderschu…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 221 bis 224
Dokument
124504
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wunsch eines behinderten Kindes bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, eine schulgeldpflichtige Privatschule mit anthroposophischer Ausrichtung zu besuchen,begründet bei Zuweisung der Schulverwaltungsbehörde an die Staatliche Förderschule und gleicher Geeignetheit der Schulen grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dem steht der Grundsatz des Nachrangs von Sozialleistungen gemäß § 2 SGB XII entgegen.
Schlagworte
URTEIL
BEHINDERUNG
HILFE
ENTWICKLUNG
EINRICHTUNG
LANDKREIS
SCHULEN
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
RUBINSTEIN-TAYBI-SYNDROM
FAMILIE
BERATUNG
ELTERN
ES
SCHREIBEN
NAMEN