CareLit Fachartikel
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des verstorbenen Sozialhilf eempfängers; Kenntnisgrundsatz;Sonderrechtsnachfolge; Übernahme der Heimunterbringungskosten nach Tod des H…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 225 bis 229
Dokument
124505
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Annahme des Einsetzens der Sozialhilfe (§ 18 SGB XII) genügt es, dass dem Sozialhilfeträger die konkrete Möglichkeit eines sozialhilferechtlichen Bedarfs bzw. hinreichende Anhaltspunkte für die Hilfegewährung bekannt sind. Der Sozialhilfeträger muss nicht aufgrund einer »Schlüssigkeitsprüfung« vom Vorliegen der materiellen Anspruchsvoraus-etzungen überzeugt sein.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
URTEIL
SOZIALHILFE
HILFE
PFLEGEHEIM
KURZZEITPFLEGE
EINKOMMEN
TOD
SCHULD
HÖHE
WOHNUNG
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
ES
VERTRÄGE