CareLit Fachartikel

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des verstorbenen Sozialhilf eempfängers; Kenntnisgrundsatz;Sonderrechtsnachfolge; Übernahme der Heimunterbringungskosten nach Tod des H…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 225 bis 229

Dokument
124505
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
225 bis 229
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Für die Annahme des Einsetzens der Sozialhilfe (§ 18 SGB XII) genügt es, dass dem Sozialhilfeträger die konkrete Möglichkeit eines sozialhilferechtlichen Bedarfs bzw. hinreichende Anhaltspunkte für die Hilfegewährung bekannt sind. Der Sozialhilfeträger muss nicht aufgrund einer »Schlüssigkeitsprüfung« vom Vorliegen der materiellen Anspruchsvoraus-etzungen überzeugt sein.

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER URTEIL SOZIALHILFE HILFE PFLEGEHEIM KURZZEITPFLEGE EINKOMMEN TOD SCHULD HÖHE WOHNUNG SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG LEISTUNG ES VERTRÄGE