CareLit Fachartikel

Keine Auslandssozialhilfe im Regelfall; Nachweispflicht des Hilfesuchenden für Vorliegen objektiver Rückkehrhinderungsgründe; unabweisbare außergewöhnliche Notlage; Verfassungsmäß…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 4 · S. 230 bis 234

Dokument
124506
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
230 bis 234
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Nach §24 Abs.1 Satz 1 SGB XII sind Sozialhilfeleistungen für im Ausland lebende Deutsche im Regelfall ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur im Falle einer unabweisbaren außergewöhnlichen Notlage und beim Vorliegen einer der in §24 Abs.1 Satz 2 SGB XII abschließend aufgezählten, eine Rückkehr in das Bundesgebiet objektiv hindernden Gründe zugelassen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann auch eine Krankenbehandlung zu übernehmen sein.

Schlagworte

AUSLAND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT SOZIALHILFE ENTSCHEIDUNG BADEN-WÜRTTEMBERG RECHTSPRECHUNG KRANKENBEHANDLUNG LEBEN GESUNDHEIT DEUTSCHLAND KRANKHEIT LEBENSQUALITÄT HERZTRANSPLANTATION SCHREIBEN GEWALT ZINK