Erstgespräch in der ambulanten Pflege ist erheblich unterbewertet
Görres, S.; · bpa Magazin, Mannheim · 2011 · Heft 4 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Mehrzahl der Bundesländer sind die Pflegedienste vor Aufnahme der Pflegesachleistung verpflichtet, im Rahmen eines Erstgesprächs mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Pflegesituation, den Pflegebedarf und mögliche Leistungen sowie deren Kosten zu erörtern und hierzu zu beraten. Neben den Wünschen und Be-darfen der Pflegebedürftigen werden Probleme und Ressourcen ebenso wie die Arbeitsteilung mit den Angehörigen, Lebensgewohnheiten und der bio-grafische Hintergrund erfasst. Am Ende stehen die Pflegeplanung und ein Entwurf des Pflegevertrages mit den ausge-wählten Leistungen.