CareLit Fachartikel
Rechtsanspruch des Krankenhauses auf Aufnahme in den Krankenhausplan
Quaas, M.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2011 · Heft 3 · S. 10 bis 13
Dokument
124570
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes ist für den Versorgungsstatus des Krankenhauses von existenzieller Bedeutung. Mit der Planaufnahme wird ein solches Krankenhaus („Plankrankenhaus) zu einem zugelassenen Krankenhaus im Sinne des § 108 SGB V. Es ist berechtigt, stationäre Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringen und abzurechnen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
AUFNAHME
BEDARFSPLANUNG
FACHKLINIK
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ES
PRAXIS
BETTEN
KRANKENHÄUSER
BEVÖLKERUNG
MEDIZIN
PSYCHOTHERAPIE
PATIENTEN
NEUROLOGIE
WISSENSCHAFT