Reform des C-BA
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 4 · S. 324 bis 325
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das größte Selbstverwaltungsorgan im deutschen Gesundheitswesen, das in zahlreichen Richtlinien die medizinische Versorgung aller G KV-Versicherten verbindlich regelt. Im Hinblick auf diese Tragweite der Beschlüsse wird in der Fachwelt die rechtliche Legitimation des G-BA fortlaufend diskutiert. Die Deutsche Krankenhaus gesell schaft sieht als eine beteiligte Trägerorganisation den G-BA grundsätzlich ausreichend rechtlich legitimiert. Unabhängig von dieser Fragestellung wird jedoch der dringende Bedarf gesehen, die Strukturen und Verfahren sowie zentrale Aufgabenstellungen weit…