Patientenverfügung - Beratungsmöglichkeiten durch Betreuungsvereine
May, A. T.; Ackermann, B.; Schieferdecker, E.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 4 · S. 65 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein expliziter Beratungsauftrag bzw. eine Beratungsbefugnis der Betreuungsvereine zu Patientenverfügungen in § 1908 f BGB wurde aber nicht geregelt. Dies wäre zur Klarstellung wünschenswert gewesen. Die Gesetzesmaterialien sowie ver-schiedene Arbeitsgruppen1 weisen auf die Notwendigkeit einer Beratung vor dem Abfassen einer Patienten Verfügung hin. Diese Beratung ist aber nicht als alleinige Beratung durch Ärzte gedacht. Die Initiatoren des Gesetzes verweisen auf „Beratungsangebote von nicht ärztlichen, im Umgang mit Patientenverfügungen erfahrenen Einrichtungen oder Personen, wie „beispielsweise fachkundige Ver…