CareLit Fachartikel
Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens § 1896 BGB; §§ 68 Abs. 3, 65 Abs. 3 FamFG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 4 · S. 81
Dokument
124629
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Betroffene wurde mit Beschluss des AG vom 15.09.2009 die Beteiligte zur Betreuerin mit den Aufgaben kreisen Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Unterbringung bestellt. Die Frist zur Überprüfung der Betreuung wurde auf den 15.09.2010 bestimmt.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
UNTERBRINGUNG
VORSCHRIFTEN
ZEIT
ES
BEURTEILUNG
BUNDESREGIERUNG
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis