Zum Heimbegriff § 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB; §§ 4, 5 VBVG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 4 · S. 82 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betreute lebt in den Diakonischen Werken H. in einer vollstationären Hinrichtung der Eingliederungshilfe. Nach dem Betreuungsvertrag vom 12. 10. 1991 schuldet der Träger neben der Überlassung einer geeigneten Unterkunft u. a. medizinisch-pflegerische Betreuung, Vollverpflegung, Gestellung von Bettwäsche, die Beschaffung persönlicher Kleidung sowie Reinigung der Wohneinheit und der Kleidung - beides ggf. in pädagogischen Übungen gemeinsam mit der Betreuten; ferner Betreuung in der Freizeit, Unterstützung bei der Besorgung von persönlichen Angelegenheiten, ärztliche Versorgung im Rahmen öffentlicher Hilfen dur…