CareLit Fachartikel

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht § 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB, Abs. 5 Satz 1; § 26 FamFG

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 4 · S. 84 bis 85

Dokument
124632
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
84 bis 85
Erschienen: 2011-04-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Betroffene erteilte am 17. 08. 2009 dem Beteiligten zu 2. eine umfassende Vollmacht; zugleich verfügte sie, dass im Falle einer gleichwohl notwendig werdenden rechtlichen Betreuung der Beteiligte zu 2. zum Betreuer bestellt werden solle. Auf Anregung des H. -G. -Krankenhauses in K. vom 07. 10. 2009 leitete das AG - Betreuungsgerichtein Betreuungs-verfahren für die Betroffene ein, holte ein psychiatrisches Gutachten ein und hörte die Betroffene persönlich an.

Schlagworte

KIND ENTSCHEIDUNG GERICHT BETREUUNG VOLLMACHT GESCHÄFTSFÄHIGKEIT ES EIGNUNG BEVOLLMÄCHTIGTER BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis