CareLit Fachartikel
Zum Verfahrenspfleger§§ 168, 277, 318 FamFG;§ 1835 BGB; § 1 Abs. 2 RVG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 4 · S. 85 bis 87
Dokument
124633
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das AG hat mit Beschl. v. 05.03.2010 die zeitweise Beschränkung der Freiheit der Betroffenen durch Einsatz von Bett-gittern betreuungsgerichtlich genehmigt. Gleichzeitig hat der Amtsrichter den als Rechtsanwalt tätigen Rechtsbeschwerde-führer zum Verfahrenspfleger für die Betroffene bestellt und festgestellt, dass die Verfahrenspflegschaft, in Ausübung des Berufes geführt werde. Ferner heißt es in der Begründung des Beschlusses.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
VERGÜTUNG
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
FREIHEIT
FÜHRUNG
PRAXIS
BERUFSAUSÜBUNG
PROGNOSE
BEURTEILUNG
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis