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Betriebsbedingte Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses KSchG§1 Abs.2;TVöD§33 Abs. 2 Satz 6; SCB IX §85; LPersVG §61 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 8; § 67 Abs. 1 Nr. 8

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 122 bis 125

Dokument
124640
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
122 bis 125
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin war zuletzt als Altenpflegerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD Anwendung. Die Klägerin ist behindert mit dem Grad 40 und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Seit 01.07.2006 erhält sie eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Beklagte führte die von ihr unterhaltenen Seniorenwohnanlagen und Pflegeheime bis 31.12.2007 als Eigenbetrieb. Zum 01.01.2008 übertrug sie diese Einrichtungen auf eine neu gegrün-dete GmbH. Die Klägerin widersprach dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses.

Schlagworte

KÜNDIGUNG TVÖD ARBEITGEBER UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER BETRIEB ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN PFLEGEHEIME RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ARBEITSPLATZ BEURTEILUNG HAND PRIVATISIERUNG ES