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Betriebsbedingte Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses KSchG§1 Abs.2;TVöD§33 Abs. 2 Satz 6; SCB IX §85; LPersVG §61 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 8; § 67 Abs. 1 Nr. 8
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 122 bis 125
Dokument
124640
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war zuletzt als Altenpflegerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD Anwendung. Die Klägerin ist behindert mit dem Grad 40 und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Seit 01.07.2006 erhält sie eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Beklagte führte die von ihr unterhaltenen Seniorenwohnanlagen und Pflegeheime bis 31.12.2007 als Eigenbetrieb. Zum 01.01.2008 übertrug sie diese Einrichtungen auf eine neu gegrün-dete GmbH. Die Klägerin widersprach dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
TVÖD
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
ARBEITNEHMER
BETRIEB
ARBEITSVERHÄLTNIS
MENSCHEN
PFLEGEHEIME
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ARBEITSPLATZ
BEURTEILUNG
HAND
PRIVATISIERUNG
ES