CareLit Fachartikel
Zu Restlohnansprüchen im Wege der Widerklage um Rückzahlungsansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis BGB§307Abs. 1(§611, §615
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 126 bis 129
Dokument
124641
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Rückzahlungsklausel ist nur möglich, wenn die Ausund Fortbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil sind, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzbar machen lassen. Außerdem müssen die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Schlagworte
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHT
VERGÜTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ZEIT
ES
KRANKHEIT
BEURTEILUNG
PRAXIS
PflegeRecht
Neuwied