CareLit Fachartikel

Zu Restlohnansprüchen im Wege der Widerklage um Rückzahlungsansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis BGB§307Abs. 1(§611, §615

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 126 bis 129

Dokument
124641
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
126 bis 129
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine Rückzahlungsklausel ist nur möglich, wenn die Ausund Fortbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil sind, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzbar machen lassen. Außerdem müssen die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Schlagworte

FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT VERGÜTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG HÖHE ZEIT ES KRANKHEIT BEURTEILUNG PRAXIS PflegeRecht Neuwied