CareLit Fachartikel
Begleitung von Bewohnern zu notwendigen Arztbesuchen ist als Regelleistung vom Pflegeheim zu leisten LHeimG§2Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3, § 10, § 12 Abs. 1 Satz 1;SGBXI § 72, § 75, §84…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 155 bis 161
Dokument
124644
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall ordnete die Heimaufsicht des vom Landratsamt Ostalbkreis vertretenen Landes Baden-Württemberg gegen die Klägerin, die Trägerin einer Pflegeeinrichtung ist, an, dass diese die Begleitung von Bewohnern zu notwen-digen Arztbesuchen als Regelleistung zu erbringen hat. Die Klägerin wendet sich gegen diese Anordnung nach dem Landes-heimgesetz (LHeimG).
Schlagworte
EINRICHTUNG
LEISTUNG
MOBILITÄT
HEIMAUFSICHT
PFLEGEHEIM
HEIMBEWOHNER
SCHREIBEN
ES
BEURTEILUNG
VERTRÄGE
PATIENTEN
SICHERHEIT
WAHRNEHMUNG
KRANKENTRANSPORT
ERNÄHRUNG
RECHTSPRECHUNG