CareLit Fachartikel
Freizeitausgleich im Fokus
Littig, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 4 · S. 49 bis 50
Dokument
124659
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seinem Urteil vom 22. Juli 2010 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass der Freizeitausgleich für Bereitschafts-dienstzeiten von Ärzten in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen kann. Ob diese Entscheidung den seit langem andauernden Konflikt zwischen Ärzten und Kliniken endgültig beendet, bleibt jedoch abzuwarten.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
TARIFVERTRAG
URTEIL
GESUNDHEITSWESEN
ARBEITGEBER
Ärzten
Freizeitausgleich
Seinem
Stellte
Bundesarbeitsgericht
Bereitschafts-Dienstzeiten
Gesetzlichen
Ruhezeit
Erfolgen
Langem