CareLit Fachartikel
Freizeitausgleich im Fokus
Littig, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 4 · S. 49 bis 50
Dokument
124659
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seinem Urteil vom 22. Juli 2010 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass der Freizeitausgleich für Bereitschafts-dienstzeiten von Ärzten in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen kann. Ob diese Entscheidung den seit langem andauernden Konflikt zwischen Ärzten und Kliniken endgültig beendet, bleibt jedoch abzuwarten.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
TARIFVERTRAG
URTEIL
GESUNDHEITSWESEN
ARBEITGEBER
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
GEWERKSCHAFTEN
PRAXIS
BERLIN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach