Stufenweise Wiedereingliederung - Einordnungsprobleme in der Gemenge-laee zweier Rechtsgebiete und dreier Rechtsverhältnisse
Gagel, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 4 · S. 66 bis 73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsunfähigkeit bedeutet traditionell das Ruhen von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und weitgehende Trennung von Betrieb und Erkranktem. Durch neuere Entwicklungen im Sozialrecht ist aber nun Bewegung in dieses Feld gekommen. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt und Verpflichtungen begründet, durch die das Ruhen in eine Phase aktiver Gesundheits-förderung verwandelt wird oder werden kann. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind nicht mehr Zeiten des Stillstands und der Trennung vom Betrieb, sondern Zeiten eines aktiven betrieblichen Kooperationsprozesses. Das Arbeitsverhältnis erhält damit während der Arbeitsunfähi…