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Verfahrensrechtliche Neuerungen für dasbehördliche Disziplinarverfahren in Disziplinargesetzen der Länder

Weiß, H.-D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 164 bis 170

Dokument
124929
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Weiß, H.-D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
164 bis 170
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Bekanntlich haben, was für die Geltungszeit des GG nicht neu ist und mit der neueren Föderalismusentwicklung des öffentlichen Dienstrechts nichts zu tun hat, Bund und Länder von jeher eigene Disziplinargesetze zur Verfolgung von Dienstvergehen bei Beamten (§77 Abs. 1 BBG; §47 Abs. 1 BeamtStG) und von als Dienstvergehen geltendem Fehlverhalten bei Ruhestandsbeamten (§77 Abs. 2 BBG; § 47 Abs. 2 BeamtStG) gehabt. Wurde mit dem LDG Rh-Pf 19981 die Weiche für das neue, nicht mehr StPO-orientierte Dis-ziplinarverfahrensrecht in Bund und allen übrigen Ländern gestellt2, war es doch so, dass - abgesehen vom Sonderfall B…

Schlagworte

VORSCHRIFTEN EINSTELLUNG GESETZ BAYERN RECHT VERGLEICH BERLIN EXAMINA ES GESETZESVOLLZUG PRAXIS LEISTUNG SCHULD VERHALTEN CHARAKTER ZWANG