Verfahrensrechtliche Neuerungen für dasbehördliche Disziplinarverfahren in Disziplinargesetzen der Länder
Weiß, H.-D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 164 bis 170
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bekanntlich haben, was für die Geltungszeit des GG nicht neu ist und mit der neueren Föderalismusentwicklung des öffentlichen Dienstrechts nichts zu tun hat, Bund und Länder von jeher eigene Disziplinargesetze zur Verfolgung von Dienstvergehen bei Beamten (§77 Abs. 1 BBG; §47 Abs. 1 BeamtStG) und von als Dienstvergehen geltendem Fehlverhalten bei Ruhestandsbeamten (§77 Abs. 2 BBG; § 47 Abs. 2 BeamtStG) gehabt. Wurde mit dem LDG Rh-Pf 19981 die Weiche für das neue, nicht mehr StPO-orientierte Dis-ziplinarverfahrensrecht in Bund und allen übrigen Ländern gestellt2, war es doch so, dass - abgesehen vom Sonderfall B…