CareLit Fachartikel
Neues Beamtenrecht in Bayern
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 170 bis 182
Dokument
124930
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, der Besoldung und der Versorgung.
Schlagworte
BAYERN
PROBEZEIT
BEURTEILUNG
TÄTIGKEIT
AUSBILDUNG
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FORTBILDUNG
ARBEIT
ES
WISSENSCHAFT
POLIZEI
GESUNDHEIT
LITERATUR
WEIN
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