CareLit Fachartikel

Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 97

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 211 bis 214

Dokument
124958
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
211 bis 214
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Für die einzelfallbezogene Beurteilung der Mächtigkeit und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung kommt der Mitgliederzahl eine entscheidende Bedeutung zu.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ORGANISATION VEREINIGUNG RECHTSPRECHUNG MITARBEITER GEWERKSCHAFT ARBEIT DEUTSCHLAND ES WAHRNEHMUNG DRUCK ARBEITSVERHÄLTNIS ARM BEURTEILUNG GEWERKSCHAFTEN TARIFVERHANDLUNGEN