CareLit Fachartikel
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 97
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 211 bis 214
Dokument
124958
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Für die einzelfallbezogene Beurteilung der Mächtigkeit und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung kommt der Mitgliederzahl eine entscheidende Bedeutung zu.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ORGANISATION
VEREINIGUNG
RECHTSPRECHUNG
MITARBEITER
GEWERKSCHAFT
ARBEIT
DEUTSCHLAND
ES
WAHRNEHMUNG
DRUCK
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARM
BEURTEILUNG
GEWERKSCHAFTEN
TARIFVERHANDLUNGEN