CareLit Fachartikel

Änderung der bisherigen Praxis der Annahme von Arbeitnehmerangeboten auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; TV ATZ §2 Abs. 1

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 220 bis 221

Dokument
124962
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
220 bis 221
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Hat eine juristische Person als Arbeitgeberin in der Vergangenheit mit Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 TV ATZ erfüllen, ohne Weiteres, d. h. ohne Ermessensprüfung im Einzelfall, Altersteilzeitverträge abgeschlossen und will nunmehr einen in der Zukunft liegenden Stichtag bestimmen, von dem an sie weitere Anträge ablehnen will (vgl. BAG 15.4.2008 - 9 AZR 111/ 07 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Altersteilzeit), kann dies wirksam nur durch einen ordnungsgemäßen Beschluss ihres gesetzlichen Vertretungsorgans geschehen. Ein solcher Beschluss darf keine entscheidungsreifen Anträge auf Abschluss eines Alte…

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER GRUPPE GUTACHTEN LEISTUNG PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE SCHREIBEN VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG ES ZEIT Zeitschrift für Tarifrecht München