Änderung der bisherigen Praxis der Annahme von Arbeitnehmerangeboten auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; TV ATZ §2 Abs. 1
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 220 bis 221
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat eine juristische Person als Arbeitgeberin in der Vergangenheit mit Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 TV ATZ erfüllen, ohne Weiteres, d. h. ohne Ermessensprüfung im Einzelfall, Altersteilzeitverträge abgeschlossen und will nunmehr einen in der Zukunft liegenden Stichtag bestimmen, von dem an sie weitere Anträge ablehnen will (vgl. BAG 15.4.2008 - 9 AZR 111/ 07 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Altersteilzeit), kann dies wirksam nur durch einen ordnungsgemäßen Beschluss ihres gesetzlichen Vertretungsorgans geschehen. Ein solcher Beschluss darf keine entscheidungsreifen Anträge auf Abschluss eines Alte…