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Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag oder Gesamtzusage (MDK)

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 225 bis 227

Dokument
124964
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
225 bis 227
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für die Abgrenzung zwischen verlängerter voller Entgeltforlzahlung bis zu 26 Wochen einerseits, normaler sechswöchiger Entgeltfortzahlung nebst Krankengeldzuschuss bis zu 26 Wochen andererseits nach dem MDK-T kommt es lediglich auf den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, nicht aber auf die Dauer der anerkannten Beschäftigungszeit an. Eine den Beschäftigten in Verkennung der tariflichen Rechtslage erteilte Auskunft, die Bezüge würden unter Berücksichtigung der Beschäftigungszeit bis zu 26 Wochen weitergezahlt, stellt keine Gesamtzusage einer übertariflichen Leistung dar.

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ANERKENNUNG LEISTUNG KRANKENVERSICHERUNG KRANKHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ZEIT SCHREIBEN ES Zeitschrift für Tarifrecht München