Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag oder Gesamtzusage (MDK)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 225 bis 227
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Abgrenzung zwischen verlängerter voller Entgeltforlzahlung bis zu 26 Wochen einerseits, normaler sechswöchiger Entgeltfortzahlung nebst Krankengeldzuschuss bis zu 26 Wochen andererseits nach dem MDK-T kommt es lediglich auf den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, nicht aber auf die Dauer der anerkannten Beschäftigungszeit an. Eine den Beschäftigten in Verkennung der tariflichen Rechtslage erteilte Auskunft, die Bezüge würden unter Berücksichtigung der Beschäftigungszeit bis zu 26 Wochen weitergezahlt, stellt keine Gesamtzusage einer übertariflichen Leistung dar.