CareLit Fachartikel
Anrechnung einer Abfindung nach § 1a KSchG auf eine tarifliche Abfindung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 227 bis 228
Dokument
124965
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Falle einer unbewussten Tariflücke oder einer nach träglich lückenhaft gewordenen tariflichen Regelung haben die Gerichte grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht, die Tariflücke zu schließen und sich dabei an dem bestehen-den System und dessen Konzeption zu orientferen, wenn kein Spielraum zur Lückenfüllung bleibt und sich unter Berück-sichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
VERGLEICH
URTEIL
TARIFVERTRAG
DEUTSCHLAND
CHARAKTER
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
HÖHE
VERSTÄNDNIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München