CareLit Fachartikel

Anrechnung einer Abfindung nach § 1a KSchG auf eine tarifliche Abfindung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 4 · S. 227 bis 228

Dokument
124965
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
227 bis 228
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im Falle einer unbewussten Tariflücke oder einer nach träglich lückenhaft gewordenen tariflichen Regelung haben die Gerichte grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht, die Tariflücke zu schließen und sich dabei an dem bestehen-den System und dessen Konzeption zu orientferen, wenn kein Spielraum zur Lückenfüllung bleibt und sich unter Berück-sichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KÜNDIGUNG VERGLEICH URTEIL TARIFVERTRAG DEUTSCHLAND CHARAKTER ARBEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS HÖHE VERSTÄNDNIS Zeitschrift für Tarifrecht München