CareLit Fachartikel
Karpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit
Spallek, M.; Giersiepen, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 4 · S. 238 bis 242
Dokument
125026
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Karpaltunnelsyndrom {KTS) wird seit 2003 in der europäischen Berufskrankheitenliste geführt und besetzte im Jahr 2001 Rang 6 der in der Europäischen Union anerkannten Berufskrankheiten. Bislang war in Deutschland eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich. Im Juli 2009 hat der ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Begründung zur Anerkennung des KTS als Berufskrankheit veröffentlicht.
Schlagworte
BERUFSKRANKHEIT
ANERKENNUNG
HAND
LITERATUR
SYMPTOMATIK
GESUNDHEITSWESEN
KARPALTUNNELSYNDROM
BERUFSKRANKHEITEN
DEUTSCHLAND
ARBEIT
METHODIK
RISIKO
GESUNDHEITSPOLITIK
WIRBELSÄULE
MEDIZIN
FRAUEN