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Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 4 · S. 659 bis 660
Dokument
125028
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Elf Jahre nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind, kommen Ärzte in einigen Staaten der Europäischen Union (EU) immer noch nicht in den Ge-nuss dieses Urteils. Dies ergibt eine Analyse der Europäischen Kommission zur Umsetzung des geltenden europäischen Arbeitszeit-rechts auf Grundlage der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der EuGH-Rechtsprechung. Grundlage der Untersuchung waren nationale Berichte der EU-Staaten und Informationen unabhängiger Sachverständiger.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
BERATUNG
RECHT
THERAPIE
WEITERBILDUNG
GRIECHENLAND
DÄNEMARK
FRANKREICH
POLEN
SPANIEN
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
BULGARIEN
RUMÄNIEN
SLOWENIEN