Inverkehrbringen genetisch veränderter Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 1829/2003
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 36 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie die nationalen Bestimmungen, um die es im Ausgangsverfahren geht, zeigen, kann eine solche Regelung darin bestehen, dass eine entsprechende besondere Haftung eingeführt wird- Für die Anwendung einer solchen Haftungsregelung kann es insbesondere für die Ermittlung eines Schadens eines Landwirts, dessen Produktion kontaminiert wird, erforderlich sein, festzustellen, ob ein bestimmtes Produkt als genetisch verändertes Lebensmittel einzustufen ist und als solches gemäß der Verordnung Nr. 1829/2003 einer Zulassung für das Inverkehrbringen bedarf und Überwachungsund Kcnnzeichnungs-pflichtcn unterliegt. Diese Quali…