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Kein Freihaltebedürfnis gem. § 23 Nr. 2 MarkenG für die drucktechnische Aufmachung der Verpackung eines Artikels wiedergebende Zeichen (Schneeflöckchen) MarkenG %% 23 Nr. 2; 140 A…

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 51 bis 54

Dokument
125051
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
51 bis 54
Erschienen: 2011-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte vertreibt Geschenkartikel. Eine der Produktserien trägt die Bezeichnung „Schneeflocken sind kleine Geschenke des Himmels ... „. Teil dieser Produktserie, die u.a. Bleistifte, Tintenroller, Bilderrahmen, Geldbeutel, Schlüsselanhängcr, Tassen und anderes beinhaltet, ist auch ein Tee, der als „SchneeflÖckchen-Tee bezeichnet ist. Die Beklagte bewirbt den „Schneeflocke Schneeflöckchcn-Tcc1 m einer Verpackung, auf der sich unterhalb des „s.-Zeichens die Bezeichnung „Schneeflöckchcn-Tec und darunter die Worte „Schneeflocken sind kleine Geschenke des Himmels ... „ sowie weitere Gestaltungselcmcntc befinden.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF ABMAHNUNG IDENTITÄT URTEIL RECHT SCHNEE TEE SCHADENSERSATZ ES NAMEN WERBUNG CHARAKTER VERSTÄNDNIS ZEIT HÖHE