Kein Freihaltebedürfnis gem. § 23 Nr. 2 MarkenG für die drucktechnische Aufmachung der Verpackung eines Artikels wiedergebende Zeichen (Schneeflöckchen) MarkenG %% 23 Nr. 2; 140 A…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 51 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte vertreibt Geschenkartikel. Eine der Produktserien trägt die Bezeichnung „Schneeflocken sind kleine Geschenke des Himmels ... „. Teil dieser Produktserie, die u.a. Bleistifte, Tintenroller, Bilderrahmen, Geldbeutel, Schlüsselanhängcr, Tassen und anderes beinhaltet, ist auch ein Tee, der als „SchneeflÖckchen-Tee bezeichnet ist. Die Beklagte bewirbt den „Schneeflocke Schneeflöckchcn-Tcc1 m einer Verpackung, auf der sich unterhalb des „s.-Zeichens die Bezeichnung „Schneeflöckchcn-Tec und darunter die Worte „Schneeflocken sind kleine Geschenke des Himmels ... „ sowie weitere Gestaltungselcmcntc befinden.