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Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungs-mitteln und (Präsentations (Arzneimitteln („Red Rice 330 mg GPH Kapseln)

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 54 bis 59

Dokument
125052
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
54 bis 59
Erschienen: 2011-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Einzelne Werbeaussagen im Internet in Bezug auf ein ausdrücklich als Nahrungsergänzungsmittel bezeichne-tes Produkt, die als solche unter das Verbot krankheits-bezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB oder als Angaben zur Reduzier-ung eines Krankheitsrisikos in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 („Hcalth-Claims-Verordnung) fallen können (hier: wissenschaftlich ausgestalte Beschreibung einer Unterbrechung der körpereigenen Cholesterinsyn-these), vermögen die Eigenschaft des Produkts als Präsentationsarzneimittels nicht zu begründen, wenn sie aus Sicht eines durchschnittlich informierten V…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG WIRKUNG NAHRUNGSERGAENZUNG MARKETING KAPSELN INTERNET NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL WERBUNG BEURTEILUNG DEUTSCHLAND MENSCHEN TIER ES WAHRSCHEINLICHKEIT