Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungs-mitteln und (Präsentations (Arzneimitteln („Red Rice 330 mg GPH Kapseln)
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 54 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einzelne Werbeaussagen im Internet in Bezug auf ein ausdrücklich als Nahrungsergänzungsmittel bezeichne-tes Produkt, die als solche unter das Verbot krankheits-bezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB oder als Angaben zur Reduzier-ung eines Krankheitsrisikos in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 („Hcalth-Claims-Verordnung) fallen können (hier: wissenschaftlich ausgestalte Beschreibung einer Unterbrechung der körpereigenen Cholesterinsyn-these), vermögen die Eigenschaft des Produkts als Präsentationsarzneimittels nicht zu begründen, wenn sie aus Sicht eines durchschnittlich informierten V…