Ungerechtfertigter Behandlungsabbruch und Lebensschutz StGB §§212, 216; BGB §§ 1901a f.
Dann, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 4 · S. 66 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH hat die Verurteilung eines Angeklagten (A) wegen versuchten Totschlags bestätigt. Dessen Schwiegermutter war zuvor in einem Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt worden. Da die Tochter der Patientin nicht persönlich im Krankenhaus erscheinen konnte, schickte sie A dorthin. Dieser erfuhr, dass seine Schwiegermutter sich zwar in einem ernsten, aber nicht hoffnungslosen Zustand befand. A wusste, dass eine Patientenverfügung existierte. Deren genauen Inhalt kannte er jedoch nicht. Ihm war lediglich bekannt, dass seine Schwiegermutter keine »lebensverlängernden Maßnahmen« wünschte.