CareLit Fachartikel
Rückzahlungsverpflichtung für Konvergenzbeträge aus dem Gesundheitsfonds SGBV§§266, 272;RSAV§41
Sinn, F.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 4 · S. 73 bis 75
Dokument
125071
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die AOK Bayern möchte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes feststellen lassen, dass einer von ihr beim LSG NRW eingelegten Klage insoweit aufschiebende Wirkung zukommt, als sie zur Zahlung von 91,1 Mio. Euro verpflichtet wird mittels Bescheid des Bundesversicherungsamtes (BVA); hilfsweise wird die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
GESUNDHEITSFONDS
WIRKUNG
KRANKENKASSE
ENTSCHEIDUNG
Bayern
Möchte
Einstweiligen
Rechtsschutzes
Feststellen
Lassen
Eingelegten
Klage
Insoweit
Aufschiebende