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Die strafrechtliche und arbeitsrechtliche Bedeutung der Schweigepflicht

Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1985 · Heft 4 · S. 310 bis 311

Dokument
12513
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Andreas, M.
Ausgabe
Heft 4 / 1985
Jahrgang 24
Seiten
310 bis 311
Erschienen: 1985-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Jederman weiß, daß Ärzte der Schweigepflicht unterliegen. Weniger bekannt ist die Schweigepflicht des Krankenpflegepersonals. Dabei ist neben der strafrechtlichen Bedeutung der Schweigepflicht auch die Auswirkung einer Schweigepflichtverletzung auf das Arbeitsverhältnis zu beachten. Es sind Fälle bekannt, in denen - zu Recht das Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, weil der Arbeitgeber die ihm obliegende Schweigepflicht gebrochen hat. Im folgenden Beitrag sollen zunächst der strafrechtliche Aspekt und anschließend die arbeitsrechtliche Komponente der Schweigepflicht erörtert werden.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL SCHWEIGEPFLICHT STRAFRECHT ÄRZTE ARBEITSVERHÄLTNIS ES BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG PERSONEN RECHTSPRECHUNG PATIENTEN BERUFSGRUPPEN ERGOTHERAPEUTEN KRANKENPFLEGESCHÜLER GESUNDHEITSZUSTAND THERAPIE