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Aufklärende Hinweise beseitigen Irreführung - oder?

Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 126 bis 132

Dokument
125134
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stebner, F. A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
126 bis 132
Erschienen: 2011-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit wird von Verbrauchern, Leistungserbringern und Gesetzgeber in seltener Einmütigkeit als besonderes, schiit-zenswertes Gut akzeptiert und behandelt. Konsequent sind deshalb der Werbung im Gesundheitswesen engere Grenzen gesetzt. Die Struktur des Heilmittclwerbegeset-zes (HWG) beinhaltet Regelungen innerhalb und außerhalb der Fachkreise sowie weitergehende Einschränkungen, die ausschließlich außerhalb der Fachkreise gelten.

Schlagworte

MARKETING RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF GESUNDHEITSWESEN RICHTLINIE VERBOT GESUNDHEIT WERBUNG PATIENTEN MEDIZINPRODUKTERECHT INTERNET ZEIT APOTHEKER BERATUNG KRANKHEIT LEBEN