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Patentschutzverlängerung für Kombinationsprodukte -oder doch nicht?

Piening, N.; Fulda, C. B.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 37 bis 42

Dokument
125164
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Piening, N.; Fulda, C. B.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
37 bis 42
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Medizinprodukteindustrie gehört zu den innovativsten im Lande. Entsprechend wichtig ist der Patentschutz für Medizinprodukte. 1 Gerade im Hinblick auf die verschärften Anforderungen an die Produktentwicklung durch klinische Studien und die sich dadurch verlängernden Entwicklungszeiten wäre es für Hersteller interessant, den Patentschutz verlängern zu können. Eine Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) zur Patentlaufzeitverlängerung2 könnte den Weg weisen, zumindest für Kombinationsprodukte - gäbe es nicht eine gegenläufige Entscheidung eines anderen Senats des BPatG. 3

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MEDIZINPRODUKT RICHTLINIE BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG WIRKUNG MEDIZIN ZULASSUNG PATIENTEN ROLLE RECHTSPRECHUNG THERAPIE ES RADIOPHARMAKA ARZNEIMITTELZULASSUNG AUGE