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Unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung

Wienke, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 46 bis 48

Dokument
125166
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wienke, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Vertragsärzte waren bisher von Vorwürfen der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/ Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz- Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe und seiner Natur nach ein freier Beruf. So heißt es nach wie vor in § 1 Abs. 1 der (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG APOTHEKER KORRUPTION GERICHT APOTHEKE BUNDESGERICHTSHOF BERUFSAUSÜBUNG NATUR GEMEINSCHAFTSPRAXIS ZYTOSTATIKA RECHTSPRECHUNG VERHALTEN PATIENTEN ARZTPRAXEN REZEPTE GESUNDHEITSWESEN