Umsatzsteuerliche Konkurrentenklagen gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kohlhepp, R.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2011 · Heft 5 · S. 155 bis 156
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. In Bereichen wie etwa des Betriebs von Rechenzentren, Schulungszentren oder der Bündelung von Beschaffungsaufwand besteht jedoch die Gefahr, dassje nach der Form der Organisation eine Umsatzsteuerpflicht entsteht Als Organisationsformen kann - neben anderen - etwa der sogenannte Eigenbetrieb oder die ARGE nach Sozialversicherungsrecht auftreten, die zivilrechtlich und steuererechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt. Je nach Organisationsform, aber auch je nach Ausgestaltung der internen Leist…