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Die Anerkennung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit als „einschlägige Berufserfahrung i. S. v. §16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/TdL und §41 Nr. 11 Abs. 2 Satz 1 TV-L

Feldmann, C.; Rambach, P. H. M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 5 · S. 283 bis 287

Dokument
125182
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Feldmann, C.; Rambach, P. H. M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
283 bis 287
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In den Jahren 2005 und 2006 hat sich ein grundlegender Wandel in der Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes voll-zogen. Die bis dato geltenden „Einheitstarifverträge Bundes-Angestelltentarif vertrag (BAT) und Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb), die für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten Angestellten bzw. Arbeiter gleichermaßen galten, wurden mit Inkrafttreten der neuen Tarifwerke des öffentlichen Dienstes - TVöD zum 1. 10. 2005 und TV-L zum 1. 11. 2006 und im Jahre 2010 schließlich des TV-H1 - abgelöst2. Dabei wurden auch spartenspezifische Regelungen geschaffen, wie etwa für die…

Schlagworte

TÄTIGKEIT HESSEN ARBEITGEBER TVÖD URTEIL MARBURGER BUND KRANKENHÄUSER FLUGHÄFEN ZAHNÄRZTINNEN ZAHNÄRZTE PERSONEN PSYCHIATRIE LEISTUNG ZEIT NEUROLOGIE BLUTGEFÄSSE