CareLit Fachartikel
Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöDTVöD § 6 Abs. 3 Satz 3; TvoD-BT-K § 49
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 5 · S. 292 bis 293
Dokument
125184
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. arbeitet nach einem Dienstplan, der sieben Tage in der Kalenderwoche abdeckt und aufgrund des jeweiligen Saisonflugplans für 26 Wochen im Voraus, jeweils zu Beginn der Sommerbeziehungsweise Wintersaison erstellt wird. An den gesetzlichen Feiertagen werden die Schichten nicht ausgedünnt, sondern wie üblich eingeplant. Die Arbeitszeit eines Beschäftigten ergibt sich aus der Abfolge im Grobdienstplan und dem zeitnah erstellten Feindienstplan. Der Kl. hatte am 1. 11. 2006 (Allerheiligen) und 7. 6. 2007 (Fronleichnam) dienstplanmäßig frei.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
FEIERTAG
DIENSTPLAN
ARBEITGEBER
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
KRANKENHÄUSER
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München